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Änderungen des Arbeitsverhältnisses, Versetzung, Teilzeit

Arbeitsvertrag

Auch ohne Kinder können sich im Laufe Ihres Arbeitsverhältnisses Änderungen – sei es bei Ihnen privat oder im Betrieb – ergeben, die eine Anpassung der Arbeitsbedingungen erforderlich machen. Gerade mit dem Anstieg des Renteneintrittsalters steigt das Bedürfnis, nicht mehr vollschichtig bis zum Ende zu arbeiten. Oder Ihr Arbeitgeber möchte Sie an einem anderen Standort einsetzen und Sie müssen sich dagegen wehren oder Bedingungen aushandeln, zu denen Sie bereit wären, den Arbeitsort zu wechseln. Sollten Sie in derartigen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber Unterstützung und fachlichen Rat benötigen, bin ich gern für Sie da.


Soweit Sie eine Änderungskündigung bekommen haben sollten, bedenken Sie bitte, dass auch gegen eine Änderungskündigung nur innerhalb von drei Wochen Klage erhoben werden kann.

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0201 9597890
info@ra-peter-ludwig.de