Lohn, Urlaub, Eingruppierung
Ist Ihr Arbeitgeber Ihnen den Lohn schuldig geblieben? Haben Sie Zweifel daran, im richtigen Tarif eingruppiert zu sein? Oder wird Ihnen Urlaub vorenthalten?
Die meisten Tarifverträge sehen zusätzlich zur gesetzlichen Verjährung so genannte Ausschlussfristen vor. Sind diese verstrichen, können Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, z.B. nicht gezahlter Lohn (auch bei zu niedriger Eingruppierung), nicht mehr geltend gemacht werden. Auch in diesen Fällen sollten Sie daher rechtzeitig eine kompetente Überprüfung vornehmen lassen.