Formulare
- Beratungshilfe:
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen, falls Sie die außergerichtliche Kosten für eine Rechtsberatung und -vertretung nicht selbst aufbringen können (s. Broschüre des Justizministeriums NRW). Für die Bewillilgung von Beratungshilfe ist das Amtsgericht zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.
- Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe (Formular, PDF)
- Broschüre des Justizministeriums NRW zur Beratungshilfe (auch als PDF)
- Prozesskostenhilfe:
- Die Prozesskostenhilfe dient der Unterstützung einkommensschwacher Personen zur Durchführung von Gerichtsverfahren und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden (s. Broschüre des Justizministeriums NRW).
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (Formular, PDF)
- Broschüre des Justizministeriums NRW zur Prozesskostenhilfe (auch als PDF)